Studieren ohne Abitur
Die Zulassung zu einem Studium an der HAM ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung möglich. Die Bestimmungen für beruflich Qualifizierte wurden vom Freistaat Bayern in der sogenannten Qualifikationsverordnung (QualV) verbindlich festgelegt. Demnach wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolvent*innen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung sowie dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.
Bitte beachten Sie, dass für Studienbewerber ohne Abitur ein persönliches Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend vorgeschrieben ist. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Studierendenkanzlei. Das Beratungsgespräch nimmt in etwa eine Stunde in Anspruch und wird Ihnen schriftlich bescheinigt.
Grundsätzlich empfehlen wir, bereits vor der Terminvereinbarung zum obligatorischen Beratungsgespräch Ihre Zulassungsvoraussetzungen seitens der Studierendenkanzlei unverbindlich prüfen zu lassen. Hierzu senden Sie bitte unter Angabe des gewünschten Studiengangs folgende Unterlagen an studierendenkanzlei@fham.de
- Allgemeiner Hochschulzugang: Kopie des Meisterbriefs oder eines gleichwertigen Abschlusses (Fachwirtzeugnis, Abschlussurkunde einer Fachschule oder -akademie o.Ä.)
- Fachgebundener Hochschulzugang: Kurzer tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien sämtlicher relevanter Zeugnisse (Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse)